Fahrradtouren mit der gesamten Familie stehen für einen erholsamen Ausflug. Um das lang ersehnte Vergnügen zu genießen, greifen immer mehr Konsumenten zum Kupplungsträger. Dieser begeistert vor allem durch eine komfortable Be- und Entladefunktion, mit der sich dein Start zum Reiseziel, bequem gestalten lässt. Doch in Verbindung mit dieser Lösung sind einige Punkte in Bezug auf die Betriebserlaubnis beachten.
Die gesetzliche Regelung der StVZO
Bei einem Kupplungsträger handelt es sich um ein Transportgestell, das am hinteren Teil deines Autos befestigt wird. Für die Zulassung im Straßenverkehr gelten die gesetzlichen Bestimmungen der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), die besagt, dass zu jederzeit die Sichtbarkeit von lichttechnischen Einrichtungen wie Blinker, Rückleuchte usw. sowie deinem Nummernschild gegeben sein muss. Da diese Teile oft von Heckträgern verdeckt werden, sind hochwertige Produkte meist mit Rückleuchten und Kennzeichenhalter ausgestattet. Zudem enthalten diese Angebote in der Regel eine allgemeine Betriebserlaubnis, die eine genaue Auflistung der zugelassenen Fahrzeugtypen enthält. Die EU-Betriebserlaubnis solltest du auf deinen Ausflügen stets mitführen. Papiere, die dir eine sichere und ungestörte Fahrt trotz polizeilicher Kontrollen mit deiner Familie gewährleisten. Verfügst du über keine Betriebserlaubnis für deinen Kupplungsträger, solltest du dich an den Hersteller deines Modells wenden oder Einzelabnahme vom TÜV oder amtlichen Sachverständigen beantragen.
Kupplungsträger zählt nicht als eigenes Fahrzeug
Fahrradträger für die Anhängerkupplung namhafter Hersteller entsprechen grundsätzlich den gesetzlichen Richtlinien wie etwa der höchstzulässigen Länge von einem Meter hinter deinem Fahrzeug. Knifflig ist die Situation wenn dein Träger/Fahrzeug nur über einen 7-poligen Anschluss verfügt. Zwar wird das Bremslicht oder die Kennzeichenbeleuchtung angesteuert, allerdings fehlt Pin 8 für das Rückfahrlicht. Zudem muss bei der elektrischen Schaltung die Nebelschlussleuchte außer Funktion bleiben, was bei einem 7-poligen Anschluss nicht gegeben ist. Laut StVZO dient ein Fahrradträger zur Ladungssicherung und wird nicht als eigenes Fahrzeug angesehen. Daher müssen alle lichttechnischen Einrichtungen unabhängig von der Erstzulassung deines Wagens funktionieren. Weniger entscheidend ist dies im Zusammenhang mit der Polizei. Größere Probleme können bei einem möglichen Unfall für dich entstehen, da dein Versicherer die Möglichkeit auf Regressansprüche hat. Ein entsprechender Umbau kann hier Abhilfe verschaffen.
Betriebserlaubnis – Auslegung mit unterschiedlichen Ansichten
Bei der Betriebserlaubnis und deren Auslegung kann man zu unterschiedlichen Ansichten kommen. Anhand der zweiten Seite des § 30 StVZO wäre demnach keine Erlaubnis für deinen Kupplungsträger erforderlich. Genauer definiert sind alle Träger erlaubt, die keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
Vorschriften und Regelungen für das Mitführen von einem Kupplungsträger:
- Höchstzulässige Höhe, Länge und Breite sowie Belastungsgrenze darf nicht überschritten werden.
- Beleuchtungs- und Kennzeicheneinrichtungen müssen sichtbar angebracht werden.
- Fahrräder müssen so gesichert sein, dass für andere Verkehrsteilnehmer keine Gefahr besteht.
- Einhaltung der maximalen Stützlast der Anhängerkupplung.
- Bei der Beeinträchtigung der Rücksicht muss auf der rechten Seite ein zweiter Außenspiegel angebracht werden.
Da die Gesetzgebung sehr komplex und zum Teil verwirrend ist, ist es am einfachsten, die Betriebserlaubnis deines Heckträgers stets griffbereit zur Hand zu haben. So bietet sich auch abseits des eigenen Wohnorts die Option, einer traumhaften Fahrradtour.
lichtblau says
Mus eine Nebelrückleucht zusätzlich angebracht werden bei 7 poligen Stecker wenn man Träger immer bei hat. Brennt hinten nicht beim Fahrzeug.
Hartman says
Ich habe gehört das der Träger so breit wie das Fahrrad sei muß, stimm das?
Nicolas says
Guten Tag,
Meine Name ist Nicolas. Ich bin Französe, deswegen mein deutsch nicht so gut ist …
Ich suche einige Information über die TÜV ( für die Fahhradträger ). In Frankreich gibt es eine andere Norme, die LNE heisst.
Ich wollte wissen, ob man Fahhradträger in Deutschland verkaufen darf, wenn wir kein TÜV auf die Produkte haben ?
Können Sie mir eventuell mehr Information darüber geben bitte ?
Gern können wir auch uns anrufen , wenn Sie einen Moment Zeit haben.
Vielen Dank im Voraus,
Freundliche Grüsse
Nicolas
Petter Gisela says
Wie komme ich an eine ABE für Bike Hiker A/F
habe meine leider verloren bei einem Unfall.
Dr. Heiko Ernst says
Ich betreibe seit v ielen Jahren einen Kupplungs-Fahrradträger. Hersteller ist hier uninteressant. Ich soll nun ein Bußgeld bezahlen, weil ich den Fahrradträger o h n e
aufgesetzte Räder auf der Kupplung hatte. Der Träger selbst wurde nicht beanstandet.
Es ist eigentlich Irrsinn, denn man trägt ja das Gerät vom Händler bis nach Hause ni cht in der Hosentasche.
Können Sie etwas zur Rechtslage sagenß
Martin Pankalla says
Sehr geehrte Damen und Herren,
besteht für den Fahrradkupplungsträger VW Compact 2 Nr. E11*74/483*2007/15*6507*00 eine Zulassung für alle Fahrzeugmarken ? oder ist der nur VW zugelassen ?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
MfG. Martin Pankalla
Joachim Laske says
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit nutzen um eine Anfrage los zu werden.
Ich fahre einen Audi variant Bj 2003 mit einen abnehmbaren Aluhangerkupplung und niemand kann mir sagen was ich für ein Fahradtrager nutzen kann. Würde mich sehr freuen wenn sie mir dabei helfen könnten und mir mitteilen von welcher Firma ich einen kaufen könnte um 2Fahrrader in den Urlaub mitzunehmen.
Vielen Dank im Voraus mit freundlichen Grüßen Joachim Laske